Arbeitsrecht
Die Kanzlei ist seit langer Zeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und berät und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten.
Schwerpunkt der Tätigkeit ist dabei für Arbeitgeber die Durchführung von Umstrukturierungen, Betriebsänderungen sowie Betriebsübergängen. Auch und gerade an den Schnittstellen des Insolvenzrechts und des Arbeitsrechts weist die Kanzlei aufgrund langjähriger Erfahrung besondere Kenntnisse auf. Hierbei sind sowohl Themen wie Restrukturierung, Outplacement und Transfergesellschaften i.S.d. §§ 216a und b SGB III als auch finanzielle Fragen des Insolvenzgeldes und seiner Vorfinanzierung angesprochen.
Die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bezieht sich beispielsweise auf alle Fragen des Vertragsrechts und des Kündigungsschutzes einschließlich angrenzender Fragen bei Arbeitslosigkeit (Aufhebungsverträge, Sperrfristen ...), Vergütungsforderungen sowie Fragen moderner Vergütungsstrukturen, Fragen der Urlaubsgewährung und -abgeltung, Dienstwagenprobleme, Wettbewerbsverbote im Arbeitsverhältnis und nach seiner Beendigung, betriebliche Altersversorgung, Ausarbeitung und Durchführung von Altersteilzeitverträgen, Durchsetzung qualifizierter Zeugnisansprüche etc.
In der Beratung und Vertretung von Betriebsräten verfügt die Kanzlei insbesondere bei personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten nach den einschlägigen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes über hohe Fachkompetenz.
