Gesellschaftsrecht
Durch die Abwicklung von Insolvenzen ist die Kanzlei von Beginn an spezialisiert auf zentrale Bereiche des Gesellschaftsrechts. Gerade Kapitalgesellschaften verleiten zu der falschen Annahme, dass Gesellschafter und Geschäftsführer in der "Krise" oder Insolvenz von dem Insolvenzverwalter oder den Gläubigern nicht in Anspruch genommen werden können. Beispielsweise bei den Fragen, ob Stammeinlagen oder Einzahlungen auf Aktien wirksam geleistet, Kapitalerhöhungsbeschlüsse wirksam gefasst worden sind oder Zahlungen an Gesellschafter zurückgefordert werden können, tauchen immer neue Haftungsgefahren aufgrund der neueren Rechtsprechung auf.
In krisengeschüttelten Zeiten müssen Geschäftsführer und Vorstände vermehrt Risiken eingehen. Hierdurch steigt die Haftungsgefahr erheblich. MHBK verfügt über ein vertieftes, seit vielen Jahren gewachsenes Know-how bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte.
Die MHBK-Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen Gesellschafter und Aktionäre. Dort werden auch wichtige Fragen zum Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft im Vorfeld der Insolvenzverfahrenseröffnung, insbesondere zu Fragen des sog. Kapitalersatzrechts, beurteilt. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Aktienrecht. Das Aktienrecht beantwortet zahlreiche Fragestellungen zur Kapitalaufbringung und -erhaltung zugunsten des Gläubigerschutzes. Schwierige Fragen stellen sich auch bei der "Cash-Flow-Finanzierung" im Konzernverbund.
