Sachwaltung

KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG

FirmensitzMünchen
GerichtAmtsgericht München
Aktenzeichen1500 IN 11162/24
Eröffnungsdatum01.12.2024
Sachwalter

Oliver Schartl

Eigenwalter

GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Sanierungsberater

Anzahl der Mitarbeiter229
Branche/GeschäftszweigVertrieb und Großhandel auf dem Gebiet der Papier-, Bürobedarfs-, Schreibwaren-, Freizeitbedarfs-, Büroeinrichtungs- und Organisationsmittelbranche, Büro- und Zeichentechnik sowie Büroelektronik
Status des VerfahrensAufgehoben nach Insolvenzplanbestätigung
Quoteca. 73%

Die KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG stellte am 20.09.2024 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und begründete diesen mit dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Herr Rechtsanwalt Schartl wurde als (vorläufiger) Sachwalter eingesetzt. Als Generalbevollmächtigter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marin Mucha, GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB eingesetzt. Die (vorläufige) Eigenverwaltung wurde durch die Kanzlei des Generalbevollmächtigten organisiert und beraten. Es wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, bestehend aus drei Mitgliedern.

Die KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG, deren Unternehmenshistorie in das Jahr 1794 zurückreicht, ist unter der Marke „KAUT-BULLINGER“ und der Qualitätsmarke „KABUCO“ im Wesentlichen im Großhandel mit Büroartikeln aller Art, EDV-Zubehör, Büro- und Zeichentechnik, Büroeinrichtung, Organisationsmitteln sowie Büroelektronik für gewerbliche und private Abnehmer tätig. Zudem bietet sie Kundendienstleistungen in diesen Bereichen an.

Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung beschäftigte das Unternehmen 219 Arbeitnehmer und 10 Auszubildende.

Die KAUT-BULLINGER GmbH & Co. KG im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens saniert. Das Insolvenzverfahren wurde nach Insolvenzplanbestätigung am 31.01.2025 aufgehoben. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird gemäß §§ 260 ff. InsO durch den Sachwalter überwacht.

Im Zuge der Sanierung des Unternehmens waren ca. 130 Kündigungen auszusprechen. Es wurde ein Interessenausgleich sowie Sozialplan abgeschlossen. Den vom Personalabbau betroffenen Beschäftigten wurde ermöglicht, ab dem 01.01.2025 in eine Transfergesellschaft einzutreten. Die maximale Regeldauer der Transfergesellschaft ist vorgesehen für 9 Monate bei einer Aufzahlung auf 80 % des Nettoentgelts.

Die Gläubiger der Gruppe 3 (Arbeitnehmer) erhalten eine 100 %ige Befriedigung. Die Gläubiger der Gruppen 1 (ungesicherte nicht nachrangige Gläubiger) und 2 (PSV AG) erhalten eine Planzahlung in Höhe von ca. 73 %.

Die Auszahlung der Planquote für die Gläubiger der Gruppe 3 (Arbeitnehmer) erfolgt in voller Höhe mit der Planzahlung 1 innerhalb von drei Monaten nach der auf die rechtskräftige Bestätigung des Plans folgenden Verfahrensaufhebung gemäß § 258 InsO (spätestens Ende April 2025).

Die Auszahlung der Planquote erfolgt für die Gläubiger der Gruppe 1 und der Gruppe 2 durch zwei Planzahlungen: Die Planzahlung 2 erfolgt innerhalb von drei Monaten nach der auf die rechtskräftige Bestätigung des Plans folgenden Verfahrensaufhebung gemäß § 258 InsO (spätestens Ende April 2025) und die Planzahlung 3 erfolgt 14 Monate nach der auf die rechtskräftige Bestätigung des Plans folgenden Verfahrensaufhebung (spätestens Ende März 2026).