News

K&L GmbH & Co. Handels-KG

Im Schutzschirmverfahren des Modeunternehmens K&L GmbH & Co. Handels-KG hat das Amtsgericht Weilheim Rechtsanwalt Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zum vorläufigen Sachwalter bestellt. K&L hatte am Dienstag einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens nach § 270b Insolvenzordnung (InsO) gestellt, um das drohende Liquiditätsproblem des Unternehmens zu lösen und den bereits im Jahr 2017 eingeleiteten Restrukturierungsprozess zu forcieren. Im Schutzschirmverfahren behält K&L die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft und ist vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt.


Mit der Bestellung von Oliver Schartl zum vorläufigen Sachwalter ist das Amtsgericht Weilheim dem Vorschlag des in Weilheim ansässigen Textilunternehmens gefolgt. Der Münchner Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter verfügt über große Expertise bei Insolvenzverfahren in der Textilbranche (u. a. Roeckl, Nicowa, Dirty Jerz). Die auf Insolvenzverwaltung und Sanierung spezialisierte Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen hat bereits zahlreiche national und international tätige Modeunternehmen in der Insolvenz betreut, darunter Hettlage, Mondi und Trumpf Blusen-Kleider. Als vorläufiger Sachwalter bei K&L hat Schartl die Aufgabe, die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften im Verfahren zu überwachen.

Go back